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HIT-GIGANTEN: Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen Schlagersampler von TELAMO

HIT-GIGANTEN: Sony prozessiert gegen TELAMO

Manchmal ist es schon spannend, was so hinter den Kulissen des Schlagergeschäfts passiert. Ein Beispiel ist der Sampler “Hit-Giganten: die besten Schlager-Hits aller Zeiten”, der von TELAMO veröffentlicht wurde.

Der Erfolg konnte sich sehen lassen: Mit der Schlager-Ausgabe der “Hit-Giganten” gelang TELAMO im Frühjahr der Sprung auf Platz 2 der Offiziellen Deutschen Compilation-Charts. Auch in der Schweiz und in Österreich gelang mit Platz 4 jeweils ein Erfolg. Das wurde von TELAMO gebührend gefeiert – in der damaligen Chartsmeldung der Plattenfirma heißt es:

Die Erfolgsgeschichte, der durch die Chartsendung etablierten Marke „Hit-Giganten“ geht weiter – Mit „Die Hit-Giganten: Die besten Schlager Hits aller Zeiten“ erscheint das absolute Hitmaximum des Schlagers auf 2 CDs mit den insgesamt 40! der besten Schlager Hits aller Zeiten.

Problem mit Marke “Hit-Giganten”? Wohl nicht das Problem

Spannend ist, dass hier mit einer Marke geworben wird, die eigentlich zu einer SAT1-TV-Show gehörte: “Hit-Giganten”. Es ist aber keine begleitende CD zu einer TV-Show, sondern eigentlich ein “normaler Sampler”. – Wobei – ganz so normal dann wohl doch wieder nicht. Auf dem Sampler befinden sich nämlich neben Originalversionen der Schlagerhits auch neue Versionen der Hits. Nun muss man sagen, dass das zumindest im Werbetext von TELAMO auch entsprechend kommuniziert wurde:

Originalversionen, Neuinterpretationen und auch Songraritäten wechseln sich bestens gemischt auf diesem Sampler ab.

Sony moniert Verbrauchertäuschung

Interessant ist, dass Sony hier tatsächlich einen Prozess angestrebt hat, in dem es “nur” um eine Verbrauchertäuschung geht Es ist nämlich so, dass Sony sicherlich nichts gegen eine solche “verkaufsfördernde Maßnahme” hat – sprudelnde Lizenzen lassen eher das Gegenteil vermuten.

Dennoch wurde von Sony ein Prozess vor der 33. Kammer des LG Münchens angestrebt. Und die ist die “Spezialistenkammer” für Wettbewerbsrechte. Demnach wurde hier also gezielt das “Täuschungsmanöver” bemängelt, dass es eben nicht die Originale sind.

Welche Songs sind betroffen?

TELAMO hat insbesondere Songs aus dem “eigenen Repertoire” bzw. das des Vertriebspartners Warner Music genommen, aber auch Aufnahmen von Universal, mit denen man gut zusammenarbeitet. Ausgespart wurden offensichtlich Lizensierungen von Sony-Aufnahmen. Stattdessen nahm man “eigene” Neuaufnahmen wie z. B. in den Fällen MARIANNE ROSENBERG (“Er gehört zu mir”), COSTA CORDALIS (“Anita”) und NICOLE (“Ein bisschen Frieden”).

Bei letztgenannter Aufnahme gab es übrigens schon einmal Probleme, als die Neuaufnahme des Songs mit einem Cover veröffentlicht wurde, das sicherlich eher das Original hätte vermuten lassen – siehe HIER.

Woher rührt der Aktionismus von Sony?

Warum nun hat Sony Music die Kopplungsaktivitäten von TELAMO (im Vertrieb von Warner) so genau im Auge? Der Hintergrund könnte schon im Jahr 2006 liegen. Damals war ein “Joint Venture” zwischen der damaligen BMG (heute Sony) und Warner geplant. Das wurde vom EuGH aber abgelehnt. – Zwischenzeitlich meldete EMI Interesse an einer Übernahme von Warner an. Auch das hat nicht funktioniert. Letztlich wurde EMI von Universal übernommen.

Und Universal kooperiert mit Warner, damit auch mit TELAMO. Denkbar ist, dass da also noch “alte Rechnungen” offen sein könnten.

Warum zeigt Sony Kante?

Dass Sony den “Wildkopplungswahnsinn” mit Argusaugen überwacht, ist nachvollziehbar. Nur – was ist außer offenen Rechnungen womöglich die Motivation? – Denkbar ist, dass es um Lizenzerhöhungen gehen könnte. Immerhin führt Sony an, dass die CD “zu billig” verkauft werden. Die Lizenzen orientieren sich nämlich am HAP (Händlerabgabepreis). Wenn nun eine Compilation mit 40 Titeln “verramscht” wird, ist das natürlich nicht im Sinne der Lizenzinhaber (hier Sony).

Warum kam die “einstweilige Anordnung” erst 2-3 Wochen nach VÖ?

Interessant ist, dass die Compilation bereits veröffentlicht war und erst dann die “einstweilige Anordnung” von Sony erfolgt ist. Und auch das könnte Gründe haben: Die ersten Verkaufswochen im Sinne guter Lizenzeinnahmen erst mal mitzunehmen, kann ja Sinn machen. Die Rechnung scheint ja zumindest bezüglich der ersten Chartsnotierungswoche aufgegangen zu sein.

Kernaussage des LG München

Und was sagt nun das LG München zum Vorwurf von Sony an TELAMO? – Die Kernaussage des Urteils liest sich wie folgt:

„Nach Ansicht der Kammer erwarten potentielle Käufer einer Schlager-Compilation, dass auf dieser diejenigen Aufnahmen enthalten sind, die sie aus dem Radio kennen. Dies sind aber nach Auffassung der Kammer in der Regel Aufnahmen aus der Zeit, in der der betreffende Song erstmals Bekanntheit bei einem breiten Publikum erlangte.“

Diese Argumentation ist aus unserer Sicht durchaus nachvollziehbar. Ein Blick auf die veröffentlichten Titel auf der Rückseite der CD-Jewelbox der Hit-Giganten zeigt, dass hier jeweils kein Hinweis auf eine Neuaufnahme des Songs gegeben wurde:

Bild von Schlagerprofis.de

Weitere Hinweise zum Urteil finden sich im Urteil als Pressemitteilung. Das Aktenzeichen lautet Az. 33 O 6490/20. Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

 

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Eine Antwort

  1. Interessant. Es zeigt sich eins. Es geht nicht um Musik sondern nur noch um Kohle. Ein weiterer Punkt ist, daß vorne auf auf dem Cover von Schlager gesprochen wird. Aber Oli P, David Hasselhoff und Hubert K. sind kein Schlager. Oli P. ist kein Schlager, weil der Originalinterpret Herbert Grönemeyer kein Schlager ist sondern nur Musik mit deutschen Texten macht. David Hasselhoff ist kein Schlager sondern internationale Popmusik. Und Hubert K. ist Neue Deutsche Welle. Man hat ja früher in den 80ern gesagt, daß die Neue Deutsche Welle den Schlager absolut verdrängt hat. Früher NDW, aber rund 28 Jahre später dann doch Schlager. So ein Blödsinn Bin mal gespannt ob irgendwann mal eine Death Metal oder vielleicht sogar Slipknot Schlager sind. Das werden dann aber lustige Schlagerchampions. Manchmal hat man echt das Gefühl, der Schlager wird seit einiger Zeit mit Absicht zerstört.

    Martin

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