HELENE FISCHER: Laut Medienberichten hat sie sich erfolgreich gegen heimliche Fotos wehren können
Es ist schon bitter für HELENE FISCHER, dass die BILD-Zeitung ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen öffentlich gemacht hat und nachher auch als erstes Medium „süße Babyfotos“ veröffentlicht hat. Letztere sind dem Springerverlag aber Medienberichten zufolge teuer zu stehen gekommen. Diese Meldung steht dann ausnahmsweise (wenig überraschend) mal nicht exklusiv in der BILD – sondern z. B. bei T-Online (unter Bezugnahme auf uebermedien.de), dass der Springerverlag für Veröffentlichung von Babyfotos von der BILD-Zeitung und der Schwesterzeitung B.Z. in Summe 80.000 EUR an HELENE zahlen musste.
Wir können den Unmut der Künstlerin mehr als gut verstehen, das haben wir direkt nach Veröffentlichung der Fotos bereits HIER kommuniziert. Was wir aber „merkwürdig“ finden, ist, wenn andrerseits die Zustimmung zu einem Bericht zur Vorbereitung der „Rausch“-Tour mit Exklusivfotos bei BILD.DE (HIER zu finden) gegeben wird.
Quelle: T-Online.de
6 Antworten
Eine Unverschämtheit. Jeder normale Bürger muss sehen wie er klarkommt und Frau Fischer bekomt einfach mal 80000 €. Werde meinen Arbeitgeber fragen ob ich für meine Arbeit auch soviel Geld bekomme. Einfach nur noch Abgehoben.
Was hat ein Gehalt / Lohn mit Schadenersatz zu tun…?
Job ist Job, Privat ist Privat. Wo beruflich promotet wird, entscheiden in der Musikindustrie definitiv nicht allein die Künstler. Sich auch beruflich von der auflagenstärksten Zeitung zu distanzieren, überleben in Deutschland bekanntlich nichtmal Bundespräsidenten. In der heutigen Zeit trennt dies nicht Jede/r, der die Öffentlichkeit für den eigenen öffentlichen Job natürlich benötigt und so arbeiten sehr Viele bezüglich Beidem mit Springer und Co zusammen, lassen von selbst zusätzlich auch Privat genug blicken oder klagen zumindest nicht. Es muss jedoch auch weiterhin jedem Künstler möglich sein, selbst den sehr berühmten, ihren nicht öffentlich tätigen Familienmitgliedern, insbesondere ihren kleinen Kindern, diese Übergriffigkeit der Boulevardmedien zu ersparen und auch selbst als Privatmensch nicht 24 Stunden jeden Tag der öffentlichen Beobachtung zu unterliegen, schon wenn sie nur ihr Haus verlassen. Wenn man die nicht gerade sehr unterschwellig als Warnung vorgetragenen Anwaltsentgegnungen des Springer-Verlags in dem Verfahren liest, sie solle doch froh sein, dass es rein positive (in die Privatsphäre mit ihrem Kind eingreifenden) öffentliche Artikel gewesen wären, Bild und Co hätten schließlich auch anders über sie schreiben können, wenn sie gewollt hätten (und ihren Ruf mit irgendwelchem Unsinn belasten)!!!, wird mir regelrecht übel. Da kann ich Helene Fischer als Persönlichkeit nicht hoch genug anrechnen, dennoch geradlinig und durchaus auch mutig mit den (eigentlichen zu schwachen) rechtlichen Mitteln, seit so vielen Jahren ihre Privatsphäre und Familie vor der zusätzlichen Gier der Boulevardmedien zu schützen, obwohl sie für ihren Beruf auf die öffentliche Meinung(smache) mit angewiesen ist.
Ich war, ehrlich gesagt, etwas überrascht dies zu lesen, gestern Abend, da es ja durchaus wohlwollend geschrieben und gezeigt (Babyfotos) wurde, von den Boulevardmedien, zumal sie als fast einzige fast keinerlei Auskunft (bildlich wie rhetorisch) über die Ankunft/Geburt ihrer Tochter, entgegen vielen anderen öffentlichen Personen, gemacht hat, bis heute. Selbst den Namen „Nala“ hat sie bis heute offiziell nicht erwähnt. Viele öffentliche Personen posten ein Bild nach der Geburt (meist ein Händchen oder Füsschen), was doch einfach nur süß ist und gut. Nun gut, jedem das seine. Glücklicherweise ist es ja erfolgreich ausgegangen.
B.Z. steht nicht für die Berliner Zeitung.
B.Z. und die Berliner Zeitung gehören zu unterschiedlichen Medienkonzernen.
Die erstere bedient den „Boulevard“ und die letztgenannte ist eine normale Tageszeitung.
Oh – wir dachten, „B.“ steht für „Berliner“ – danke, ist korrigiert.