HELENE FISCHER: Alles andere hätte uns auch gewundert
Als angebliche Baby-Glück-Fotos von HELENE FISCHER im Netz und bei privaten (TV-)Sendern gezeigt worden sind, haben wir uns gewundert und uns gefragt, ob man sich das bieten lassen muss – siehe HIER. Das Portal uebermedien.de hat nun die Antwort herausgefunden. Uebermedien stellt in seiner Berichterstattung bezüglich privater Aufenthalte von öffentlichen Personen in der Öffentlichkeit klar:
Nicht alles, was in der Öffentlichkeit passiert, darf auch automatisch Teil der Berichterstattung werden.
Die Schlagzeile „HELENE FISCHER wehrt sich erfolgreich gegen Paparazzibilder“ bestätigt das, was vielfach vermutet wurde – dass nämlich die großflächigen Löschungen der vermeintlichen „Baby-Glück“ durchaus ihren Grund haben. Erfreulich wäre, wenn ohne jegliche Moral geschossene Fotos nicht dennoch finanziell lukrativ wären, sondern mit so empfindlichen Strafen belegt würden, dass sich das Geschäftsmodell der Veröffentlichung nicht mehr rechnen würde…