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Quod licet Iovi – non licet bovi
Ein gutes altes lateinisches Sprichwort besagt, dass “dem Büffel” das nicht erlaubt ist, was dem Jupiter erlaubt ist. Dieser Spruch könnte auf den Auftritt von JÜRGEN DREWS im Fernsehgarten zutreffen. Wir erinnern uns: PIETRO LOMBARDI durfte im Fernsehgarten nicht auftreten, weil er eine Kappe trug, die auf Schleichwerbung hindeutet. Gerade der Fernsehgarten ist natürlich bei diesem Thema verständlicherweise hochsensibel und untersucht penibel die Kleidung seiner Protagonisten auf vermeintliche Schleichwerbung. Das gilt aber womöglich nicht für den “Jupiter” – in diesem Fall JÜRGEN DREWS – so hat es zumindest den Anschein.
Werbung für Hoodie
Bei seinem Auftritt trug JÜRGEN DREWS einen Hoodie, der offensichtlich aus seinem Merchandising-Shop entstammt. Damit nicht genug: Auf seiner Facebookseite ist eigentlich recht unverblümt Werbung zu erkennen. Der “Jupiter” – ääh “König von Mallorca” fragt seine Fans: “Hat Euch der Hoodie gefallen, den ich heute im Fernsehgarten getragen habe? Dann könnt Ihr ihn gern unter folgendem Link kaufen.” Wir vermuten: PIETRO LOMBARDI dürfte über diesen Hinweis angesichts seiner Ausladung beim ZDF-Fernsehgarten recht “erstaunt” sein…
Eine Antwort
Das Problem sind bei ARD und ZDF nicht irgendwelche Künstler die angeblich für irgendetwas Schleichwerbung machen, sondern überbezahlte und überhebliche Intendanten und weitere Sesselfurzer.
Grüße Martin