Dem Blatt zufolge hat der Pressesprecher gesagt, dass sobald das “unerwünschte Lied” angestimmt wird, die Musiker “in eine andere Musik überleiten sollen“. Das nennt man wohl Bevormundung und das böse “Zensur”-Wort steht im Raum. Über “guten Geschmack” lässt sich trefflich streiten. Aber dass die meistverkaufte Single des Jahres in Deutschland, kurz gesagt der HIT DES JAHRES (!!!), nicht gespielt werden darf, zeugt schon von einem spannenden Demokratie-Verständnis.