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Streit um „Puff in Mexico“: KLAUS & KLAUS kündigen Schutz ihrer Rechte an
Rund 40 Jahre nach der Veröffentlichung des Kult-Hits „Viva La México“ sorgt eine neue Version des Songs für Diskussionen.
Unter dem Titel „Puff in Mexico“ will DER ZIPFELBUBE eine umgetextete Fassung am 17. Juli veröffentlichen. In den bei der Veröffentlichung angegebenen Credits wird BRITTA OSTERMANN sowohl als Komponistin als auch als Textdichterin genannt.
Genau diese Angaben sorgen nun für Kritik. Nach Auffassung von KLAUS & KLAUS handelt es sich bei „Puff in Mexico“ um eine neue Textfassung ihres bekannten Erfolgs. Die Band macht deutlich, dass sie eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht akzeptieren werde.
Auf ihrer Facebook-Seite schreiben KLAUS & KLAUS:
„Der Kult-Hit ‚Viva La México‘ steht seit Jahrzehnten für gute Laune und gehört zur musikalischen Geschichte von Klaus & Klaus. Geistiges Eigentum verdient Respekt. Wir werden alle Rechte konsequent schützen. Ohne Genehmigung des Rechteinhabers einfach eine komplett neue Text-Version veröffentlichen zu wollen – werden wir nicht akzeptieren.“
Ungewöhnliche Autorenangaben
Besonders auffällig sind die veröffentlichten Autorenangaben. Während KLAUS & KLAUS darauf hinweisen, dass es sich aus ihrer Sicht um ihren bekannten Titel mit neuem Text handelt, wird bei der Neuveröffentlichung BRITTA OSTERMANN, Ehefrau des „ZIPFELBUBEN“, als Komponistin und Textdichterin genannt.
Ob diese Angaben den urheberrechtlichen Gegebenheiten entsprechen oder ob für die Bearbeitung beziehungsweise den neuen Text die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, ist derzeit nicht öffentlich geklärt.
Mögliche rechtliche Folgen
Grundsätzlich gilt: Wird ein bestehendes Musikwerk bearbeitet oder mit einem neuen Text versehen, können hierfür – je nach Art der Bearbeitung und den bestehenden Rechten – Zustimmungen der Rechteinhaber erforderlich sein. Ob dies im konkreten Fall eingeholt wurde, ist bislang nicht bekannt.
Mit ihrer öffentlichen Stellungnahme machen KLAUS & KLAUS jedoch deutlich, dass sie ihre Rechte konsequent wahrnehmen wollen. Ob daraus rechtliche Schritte folgen, bleibt abzuwarten.
Schlagerwelt blickt gespannt auf die Entwicklung
„Viva La México“ gehört seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Party- und Stimmungshits im deutschsprachigen Raum. Dass ausgerechnet zum 40-jährigen Jubiläum eine umgetextete Version für Diskussionen sorgt, dürfte viele Fans überraschen.
Wie sich der Streit entwickelt und ob sich die beteiligten Parteien öffentlich weiter äußern oder eine juristische Klärung erfolgt, bleibt abzuwarten.
Wer „auf Nummer Sicher“ gehen will, kann sich mit der neuen Version des Kult-Duos vergnügen, die man gemeinsam mit den GOLDJUNGS und DJ FABI FIESTA veröffentlicht hat.
Vor 40 Jahren wurde der Titel jedenfalls schon ordentlich promotet – in der ORIGINAL-Version, versteht sich:












