CD Cover Helene Fischer

Helene Fischer: Nun bemerkt auch die BILD-Zeitung den GfK-Wahnsinn der Jahrescharts

Anders als andere Portale, Berichterstatter und „Experten“ haben wir schon sehr zeitnah unsere Meinung zu dem (aus unserer Sicht) „Wahnsinn“ kundgetan, das gregorianische Kalenderjahr (nach „DIN 1355-1“) seitens der GfK-Charts einfach zu ignorieren und eine „eigene Wirklichkeit“ zu schaffen – HIER haben wir im Gegensatz zu anderen recht deutlich Position bezogen.

Bezogen auf das Kalenderjahr landete Helene Fischer 2018 NICHT das Album des Jahres

Einerseits ist es natürlich eine sensationelle Freude, dass Helene Fischer „schon wieder“ zum zweiten mal in Folge das Album des Jahres landen konnte – wenn es denn seriös ermittelt worden wäre. Wenn man alle 12 Monate betrachtet, war Helene laut BILD-Zeitung eben NICHT auf Platz 1 der Jahres-Charts, weil sie „auf den letzten Metern“ noch von Herbert Grönemeyer überholt wurde. Das hört sich alles an nach „Ich mach mir die Welt widde widde wie sie mir gefällt“. Es ist schon irre – wenn Helene tatsächlich das Album des Jahres landet, werden extra die Echo-Regeln geändert, um sie nicht mit dem ihr zustehenden Echo zu ehren – landet sie hingegen NICHT das Album des Jahres, betrachtet man einfach mal nur elf Monate, um sie doch als Siegerin dastehen zu lassen.

Kurios: Im Jahr 2015 erschien Helenes Weihnachtsalbum am 13. November. In dem Jahr wurde das ganze Jahr berücksichtigt – ansonsten wäre Helene mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das Album des Jahres geglückt – hier profitierte sie für 2015 klar vom Weihnachtsgeschäft.

Schon 1977 titelte der Spiegel: „Jubeln und Mogeln“

Das Kopfschütteln über die Ermittlung der Jahrescharts ist übrigens nicht neu. Schon 1977 blickte Medienmogul Hans R. Beierlein bissig auf 1976 zurück und postulierte, dass sein Schützling Udo Jürgens 1976 ca. eine Millionen Langspielplatten verkauft habe und damit auf Platz 8 der Charts liege – er wollte (bissig-ironisch) vom damals zuständigen Fachblatt „Musikmarkt“ wissen, wie viel Tonträger denn von den sieben besser platzierten Alben umgesetzt wurden  – wohl wissend, dass diese Interpreten bei realistischer Betrachtung hinter Udo hätten liegen müssen. Das Nachrichtenmagazin Spiegel veröffentlichte damals zu diesem Thema einen Artikel mit der aktuell wirkenden Überschrift „Jubeln und Mogeln“.

Neue Chartsregeln verwässern das Bild noch mehr…

Die Chartsregeln werden immer undurchsichtiger – so sehen wir es. Insbesondere die unsinnige Überbewerttung von Streaming-Diensten, die es Berichterstattern zufolge fördert, wenn EDV-Programme Songs immer und immer wieder bei Streamingdiensten abrufen (, ohne dass sie wirklich gehört oder gar bezahlt werden) ist sicher fragwürdig. Auch die Fanboxen sind ein Ärgernis. Ab 2019 ist es sogar so, dass der Wert des Tonträgers nicht mehr gewichtet wird. Mit anderen Worten werden Fanboxen mit umfangreichen Merchandising Material vollumfänglich in die Wertung einbezogen – unabhängig vom Wert des eigentlichen Tonträgers. Bissig gesagt, stellen wir uns das so vor: Wenn Deichmann für 39,99 EUR Schuhe herausgibt und eine Maxi-CD von der Band XY beilegt und das als „Fanbox Band XY“ tituliert, könnten diese Schuhe es indirekt auf Platz 1 der Charts schaffen – mit dem „Feigenblatt“ der beigefügten Maxi-CD. So haben wir zumindest die neuen Chartsregeln verstanden.

Wir sind gespannt, wann der erste findige Drogist, Verlag, Modeschöpfer oder wer auch immer auf die Idee kommt, sein Produkt mit einer Maxi-CD zu „garnieren“, das als Tonträger-Verkauf zu bezeichnen und so Charts-Aufmerksamkeit zu bekommen. Wichtig ist dabei, dass der Wert des verkauften Produkts 40 EUR nicht übersteigt – verstehe das, wer will.

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