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HEINO meldet weiteren juristischen Erfolg: „Gerichtsvollzieher eingeschaltet“
HEINO berichtet von einem weiteren juristischen Erfolg gegen ein Medienunternehmen. Gemeinsam mit seinem Manager HELMUT WERNER hatte der Sänger nach eigenen Angaben den Burda Verlag Offenburg wegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten verklagt. Nun sei eine Forderung von insgesamt mehr als 18.600 Euro nach einer Kontopfändung vollständig bei ihnen eingegangen.
HEINO macht erneut deutlich, dass er sich gegen aus seiner Sicht unzulässige Berichterstattung juristisch zur Wehr setzt. In einem aktuellen Beitrag auf seiner offiziellen Facebook-Seite berichtet der Sänger von einem Rechtsstreit, den er gemeinsam mit seinem Manager HELMUT WERNER gegen den Burda Verlag Offenburg geführt habe.
Nach Darstellung HEINOs ging es um Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Die beiden hätten vor Gericht Recht bekommen. Die entsprechenden Urteile seien inzwischen rechtskräftig.
Doch nach HEINOs Schilderung war die Angelegenheit damit zunächst noch nicht beendet. Trotz Zahlungsaufforderung sei die vom Gericht festgelegte Forderung von insgesamt mehr als 18.600 Euro zunächst nicht beglichen worden.
Gerichtsvollzieher eingeschaltet
Wie HEINO weiter berichtet, habe sich Burda gegen die Zahlung gewehrt. Daraufhin hätten er und HELMUT WERNER den Gerichtsvollzieher eingeschaltet.
Mit Erfolg: Nach Angaben des Sängers wurde das Konto des betreffenden Burda-Unternehmens über den entsprechenden Betrag gepfändet. „Heute ist das Geld dadurch bei uns angekommen“, teilt der Sänger mit.
Eine Kontopfändung ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung, mit dem eine titulierte Geldforderung durchgesetzt werden kann. Voraussetzung für eine solche Vollstreckungsmaßnahme ist grundsätzlich ein entsprechender vollstreckbarer Titel.
Welche konkreten Urteile, Gerichte und Aktenzeichen dem von HEINO geschilderten Verfahren zugrunde liegen, ist öffentlich derzeit nicht eindeutig nachvollziehbar. Deshalb werden diese Details hier bewusst nicht als eigene Tatsachenbehauptung ergänzt.
HEINO spricht von mehr als 30 Verfahren gegen Medien
Der aktuelle Fall ist nach HEINOs Darstellung kein Einzelfall. Der Sänger schreibt, dass er inzwischen mehr als 30 Urteile gegen Medien durchsetzen konnte und entsprechende Verfahren gewonnen habe.
HEINO formuliert dabei eine grundsätzliche Kritik an Teilen der Medienlandschaft. „Üble Nachrede, diskreditierende und falsche Berichterstattung muss sich niemand gefallen lassen“, schreibt der Sänger.
Gleichzeitig stellt der Volkssänger klar, dass man nicht alle Medien über einen Kamm scheren könne. Seine Kritik richtet sich vielmehr gegen bestimmte Boulevardmedien, die er in seinem Beitrag scharf attackiert. Namentlich benannt werden die Blätter derweil nicht.
Besonders deutlich wird der Volkssänger bei seiner Empfehlung an seine Fans, entsprechende Publikationen nicht zu kaufen. Die drastische Bezeichnung bestimmter Boulevardmedien als „Quatschblätter“ sowie seine weiteren zugespitzten Formulierungen sind dabei ausdrücklich HEINOs eigene Worte.
Persönlichkeitsrechte stehen im Mittelpunkt
Rechtlich ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts auch bei Personen des öffentlichen Lebens von erheblicher Bedeutung. Gleichzeitig genießen Medien grundsätzlich den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit. Ob eine Berichterstattung zulässig ist oder Persönlichkeitsrechte verletzt, hängt deshalb vom jeweiligen konkreten Beitrag und den Umständen des Einzelfalls ab.
Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gelten dabei andere rechtliche Maßstäbe als bei zulässigen Meinungsäußerungen oder Berichten über Vorgänge von öffentlichem Interesse.
Im aktuellen Fall stellt HEINO seine Sicht der Auseinandersetzung mit dem Burda Verlag dar. Die von ihm genannten mehr als 18.600 Euro, die rechtskräftigen Urteile und die anschließende Kontopfändung werden deshalb entsprechend als Angaben des Sängers wiedergegeben.
HEINO bedankt sich bei seinen Anwälten
Zum Abschluss seines Statements richtet der Sänger seinen Dank an seine juristischen Vertreter. Namentlich nennt er Dr. Michael Krüger und Dirk Strohmenger, denen er für ihre Arbeit ausdrücklich dankt.
Für den Volkssänger ist der Fall damit vor allem ein weiteres Signal: Der Sänger will nach eigener Aussage auch künftig nicht hinnehmen, wenn aus seiner Sicht falsche oder persönlichkeitsverletzende Berichte über ihn veröffentlicht werden.
Die aktuelle Mitteilung zeigt damit einmal mehr, dass der Volkssänger bereit ist, seine Interessen auch auf juristischem Weg durchzusetzen – und nach eigener Darstellung inzwischen auf eine ganze Reihe erfolgreicher Verfahren gegen Medien zurückblicken kann.
Quelle: Facebook-Seite von HEINO











