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UDO JÜRGENS: Pressemitteilung von FREDDY BURGER Management:
Erben von Udo Jürgens verlieren Prozess um Urheberrechte gegen Freddy Burger
Das Handelsgericht Zürich entschied zugunsten des Inhabers Freddy Burger, der weiterhin die Urheberrechte der ehemals gemeinsamen Firma mit Udo Jürgens verwerten darf. Die Erben verzichten auf Berufung, das Urteil ist somit rechtskräftig.
John und Jenny Jürgens, Kinder des berühmten Sängers Udo Jürgens (verstorben am 21. Dezember 2014) haben im März 2023 den Verlag Aran Concertical Productions AG (Aran) vor dem Handelsgericht Zürich verklagt. Aran ist unter anderem Inhaberin sämtlicher Urheberrechte an den seit 1977 geschaffenen Kompositionen und Texten von Udo Jürgens und gehörte einst Freddy Burger und Udo Jürgens gemeinsam. 2013 veräusserte Udo Jürgens seine Anteile am Verlag an seinen Partner Freddy Burger. Freddy Burger war fast 40 Jahre Geschäftspartner und enger Freund von Udo Jürgens. John und Jenny Jürgens verlangten vor Gericht, dass Aran die Urheberrechte nicht mehr auswerten darf. Sie warfen Aran schwerwiegendes Fehlverhalten bei der Auszahlung der den Nachfahren zustehenden Anteile an den Lizenzerlösen vor. Das Handelsgericht Zürich hat die Argumente der Nachkommen verworfen und die Klage mit Urteil vom 16. April 2025 umfassend abgewiesen. Mittlerweile ist die Berufungsfrist abgelaufen und das Urteil rechtskräftig.
Hintergrund der Klage ist, dass Udo Jürgens seit Beginn seiner Zusammenarbeit mit Freddy Burger im Jahr 1977 über sämtliche von ihm komponierten und getexteten Werke Verlagsverträge mit dem Verlag Aran abschloss. Aufgrund dieser Verträge übertrug Udo Jürgens die Urheberrechte an seinen Kompositionen dem Verlag Aran. Aran verwertet die Rechte an den Werken und schüttet einen wichtigen Teil der Einnahmen an John und Jenny Jürgens aus.
John und Jenny Jürgens warfen Aran vor, ihre Pflichten zur Ablieferung ihres Anteils an den Einnahmen sowie zur Information und Auskunft schwerwiegend verletzt zu haben. Aus diesen angeblichen schweren Verletzungen haben die Kinder von Udo Jürgens ein fristloses Kündigungsrecht sämtlicher Verlagsverträge konstruiert, was nach Meinung der Kinder zur Folge gehabt hätte, dass sämtliche Urheberrechte auf sie zurückfallen würden. John und Jenny Jürgens wollten mit der «fristlosen Kündigung» erreichen, dass sie die Urheberrechte allein auswerten dürfen und Aran und Freddy Burger nicht mehr an den Verwertungserlösen beteiligt sind. Das Handelsgericht Zürich verwarf die Argumentation von John und Jenny Jürgens und wies die Klage vollumfänglich ab.
Aran ist somit als Inhaberin der Urheberrechte bestätigt worden und wird diese wie all die Jahrzehnte zuvor im Sinne von Udo Jürgens auswerten. Die Nachfahren sind wie bisher auch weiterhin finanziell an der Auswertung beteiligt.
Aran wird sich – wie bereits in den vergangenen 50 Jahren – mit grossem Engagement für die Verbreitung des Werks des Jahrhundertmusikers Udo Jürgens einsetzen und Musikfans auf der ganzen Welt den Genuss seines Schaffens ermöglichen. Freddy Burger erklärt:
«Ich widme mich seit mehr als 50 Jahren leidenschaftlich dem Werk des genialen Musikers Udo Jürgens. Mein Ziel war es und wird es sein, möglichst vielen Menschen mit den Songs meines Freundes Udo glücklich zu machen.»
Quelle: Pressestelle Freddy Burger Management