HEINO: „Zahltag“
Die Mühlen der Justiz mahlen bisweilen in der Tat sehr langsam. Seit mehreren Jahren prozessiert HEINO gegen seinen ehemaligen Manager. Laut DPA hat der Volkssänger auch in zweiter Instanz gewonnen – eine Revision lässt das Gericht nicht zu. Das Hamburger Oberlandesgericht hat sich dem Landgericht demzufolge angeschlossen und die Gegenpartei zur Zahlung von über 76.000 EUR zzgl. Zinsen seit November 2019 verurteilt. Hintergrund der Forderung seien Honorare für Auftritte und eine Autogrammstunde (Az.: 8 U 37/24).
Der Volkssänger soll sich erleichtert gegeben haben und froh sein, dass er „Das noch erleben darf“, und nun sei „Zahltag“.